Kosten

 

Zulassung für alle gesetzlichen Kassen und Privatkassen.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für bis zu drei Gespräche zur Individuellen Patienteninformation (Sprechstunde) und zwei weitere probatorische Sitzungen


Von den gesetzlichen Kassen werden in der Regel
- für die Psychoanalyse (analytische Therapie) bis zu 240 Stunden Einzelsitzungen und
- für die tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bis zu 80 Stunden Einzeltherapie
bezahlt.


Bei den privaten Krankenkassen hängt der Leistungsumfang vom jeweiligen Vertrag des Versicherten ab.

 

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