Zulassung für alle gesetzlichen Kassen und
Privatkassen.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen
die Kosten für bis zu drei Gespräche zur
Individuellen Patienteninformation
(Sprechstunde) und zwei weitere
probatorische Sitzungen
Von den gesetzlichen
Kassen werden in der Regel
- für die Psychoanalyse (analytische
Therapie) bis zu 240 Stunden Einzelsitzungen
und
- für die tiefenpsychologisch fundierten
Psychotherapie bis zu 80 Stunden
Einzeltherapie
bezahlt.
Bei den privaten
Krankenkassen hängt der
Leistungsumfang vom jeweiligen Vertrag des
Versicherten ab.
|